Die Rechtsgrundlagen !!
Für den
Grundofen-Selbstbau
Das Recht zum ... Selbermachen!
Schornsteinfegerhandwerksgesetz
(SchfHwG)
Der Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) ist
!!! ausschließlich !!!
Für den Brandschutz und den Betriebsschutz zuständig !!!!!
(er ist KEIN !!!! Ofenbau-Sachverständiger, sondern vollzieht lediglich die
Feuerungsverordnung)
Nur die Selbstbauer entscheiden, ob Selbstbau, ja oder nein !!!
Feuerungsverordnung
(FeuVO)
Der Brand- und der Betriebsschutz ergeben sich
ausschließlich !!! aus dieser Vorschrift !!!
Kehr- und Überprüfungsordnung
(KÜO)
Der Zugteil des Grundofens ( Heizgaswege ) ist
von der Kehr- und Überprüfungspflicht des Kaminfegers
ausgenommen!!!
BundesImmissionsschutzverordnung
(BImmSchVO)
Besonders für die Hauswirtschaftsöfen sehr, sehr interessant.
Vorschriften/Bestimmungen werden in den Seminaren ... erörtert
Diese obigen Bestimmungen stehen dem Selbstbau nicht im Wege!!!
Selbstbau ist völlig normal und legal!
(Beispiele: Dachstühle, Heizungen, Öfen, Haushüllen, Innenausbauten, etc. ... etc.)
Der Feger ist kein "Freigeist" !!! |
Der Selbstbau ... mit Initiative und Kreativität